Pflegehilfsmittel

alles Wichtige für Ihre Lieben

Welche Pflegehilfsmittel sind möglich?
Die Pflegehilfsmittel sollen Ihnen die häusliche Pflege Ihrer/Ihres Angehörigen erleichtern.

Dazu zählen:
  • Einmalhandschuhe
  • Handdesinfektionsmittel
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Saugende Bettschutzeinlagen
Weitere Hilfsmittel werden von der Pflegekasse nicht übernommen. Für Inkontinenzmaterial gibt es eine separate monatliche Pauschale, die sich bei jeder Krankenkasse unterscheidet. Auch diese Pauschale können wir für Sie in den meisten Fällen beantragen.

Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfsmittel für die häusliche Pflege. Damit Sie mehr Zeit für die Pflege haben, kümmern wir uns um die Anträge bei der Pflegekasse und beliefern Sie jeden Monat mit Pflegehilfsmitteln - Ihnen entstehen dabei keinerlei Kosten!

Was müssen Sie tun?
Wir benötigen lediglich den von Ihnen ausgefüllten Antrag. Dann übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit der Pflegekasse und kümmern uns um die Kostenübernahme!

Pflegehilfsmittel

Wer kann die Pflegehilfsmittel beantragen?

Jeder Pflegebedürftige, der
  • Leistungen aus einer Pflegestufe bezieht
  • zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft lebt
  • von einer / mehreren Personen privat gepflegt wird
hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Pflegehilfsmittel. Da die Pflegekasse jeden Monat zuzahlungsfrei die Kosten für Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00 € übernimmt, entstehen Ihnen dabei keinerlei Gebühren.

Hier können Sie den Antrag herunterladen.